Leistungen

Unsere Leistungen


Ausbildung Brandschutzhelfer

5 % der Belegschaft muss, insbesondere über den Brandschutz und dem Umgang mit Löscheinrichtungen (Feuerlöscher), besonders ausgebildet werden.


Wir bilden IHRE Brandschutzhelfer aus nach:    

 

  •  DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"   §22 Abs.2 "Notfallnaßnahmen"
  •  Arbeitsschutzgesetz: §10 Abs.2                     "Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen"
  • ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" Abschnitt 6.2 "Brandschutzhelfer"

 


Überprüfung Brandschutzordnung

Die Brandschutzordnung muss nach DIN   14096 gemäß Kapitel 5 stets auf aktuellem Stand gehalten werden und sie mindestens alle 2 Jahre von einer sachkundigen Personen zu prüfen.

Wir schaffen für Sie Rechtsicherheit!



Durchführung von Brandschutz- und Evakuierungsübungen

Wir organisieren für Sie eine Räumungs- und Evakuierungsübung, auch gemeinsam mit der örtlichen Feuerwehr.
Diese Übungen können im Brandschutzkonzept vorgeschrieben sein.

Für Ihre Unterlagen dokumentieren und bewerten wir diese im Anschluss. 


Erfüllung der Arbeitgeberpflichten

Wir unterweisen Ihre Mitarbeiter damit Sie Ihrer Unternehmerpflicht nach kommen....

Wir organisieren bei Ihnen regelmäßige Begehungen und begutachten die Einhaltung des Brandschutzes

Wir klären Sie und Ihre Mitarbeiter zum vorbeugenden Brandschutz auf.

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